4 Sicherheit beim Schwimmen und Baden
Lehrpersonen haben gegenüber ihren Schülerinnen und Schüler eine Obhutspflicht zu erfüllen. Sie sind im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verantwortlich für die psychische und physische Unversehrtheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Das bedingt, dass die Lehrpersonen Gefahren vorausschauend einschätzen und aktiv bekämpfen, um die Anvertrauten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu schützen. Die Verantwortlichkeit kann nicht delegiert werden.
Schwimmen und Baden nur mit SLRG-Brevet
Die Schweizerische Lebensrettungs-Gesellschaft (SLRG) befasst sich mit Fragen rund um die Sicherheit am, im und auf dem Wasser und bietet Ausbildungskurse im Rettungsschwimmen an. Die Grundausbildung beinhaltet das «Brevet Basis Pool» und das «Brevet Plus Pool». Relevant für Lehrpersonen ist das «Brevet Basis Pool», das für Personen konzipiert ist, die eine Gruppe in ein beaufsichtigtes Schwimm-/Hallenbad oder See-/Flussbad begleiten. Das «Brevet Plus Pool» ist für Personen, die mit einer Gruppe an unbeaufsichtigte Bäder zum Schwimmen und Baden gehen.
Das Schwimmen und Baden im schulischen Rahmen muss von mindestens einer erwachsenen Person überwacht werden, die über ein Brevet (Basis oder Plus Pool) der SLRG verfügt. Dessen letzte Erneuerung im Rahmen eines Weiterbildungskurses darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (§ 12 Abs. 2 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung; SRL Nr. 405).
Die Aufsicht kann nicht an einen Bademeister mit Brevet delegiert werden. Es wird empfohlen, für den Schulschwimmunterricht immer eine weitere Person mit SLRG-Ausbildung mitzunehmen.
Sicherheit im obligatorischen Schwimmunterricht
Der Sicherheit im Schwimmunterricht wird grösste Bedeutung beigemessen. Sie wird durch eine gute Vorbereitung und klare Klassenführung massgeblich erhöht.
Die folgende Checkliste soll Lehrpersonen in der Gewährung der Wassersicherheit unterstützen.
- Meine Kompetenz im Bereich Lebensrettung ist ausgewiesen (Brevet Basis Pool/Plus Pool).
- Ich fühle mich in den Bereichen Wassersicherheit und lebensrettende Sofortmassnamen sicher, mein Wissen ist auf dem aktuellen Stand.
- Ich habe die Verhaltensregeln im Hallenbad und im Schwimmunterricht vorgängig mit der Klasse besprochen.
- Über die Situation im Hallenbad bin ich informiert:
- Wassertiefen sind bekannt
- Standorte Sanitätsmaterial und Notfalltelefon, Alarmknopf bekannt
- Hallenbadregeln bekannt
- Über die Schüler/innen bin ich informiert:
- Kenntnis über Können, Niveau, Nichtschwimmer/i Trotzdem überprüfe ich selbst das Können der mir unbekannten Kinder. Kinder können sich selbst meist schlecht oder gar nicht einschätzen. Dazu können der Gruppendruck oder «Versagerängste» kommen.
- Kenntnis über Krankheiten, vor allem Ohrenprobleme, Allergien, Epilepsie etc.
- Ich habe die Schwimmlektion gut vorbereitet und die Inhalte auf das Können der Kinder abgestimmt, die Organisation durchdacht und Überlegungen zur Sicherheit mit einbezogen.
- Ich wähle Organisationsformen so, dass ich alle Schwimmer/innen immer beobachten kann.
- Ich habe genügend Begleitpersonen dabei.
- Die Schülerinnen und Schüler kennen die Verhaltensregeln und halten sich daran. Ansonsten muss ich die Aufsicht verstärken und individuell konsequent reagieren.
- Ich vereinbare mit den Kindern einen Treffpunkt zu Beginn und am Schluss und zähle die Kinder vor und nach der Lektion.
Sicherheit im und am Wasser auf Schulreisen, in Schullagern und auf Exkursionen
Wenn kein regelmässiger Schwimmunterricht erfolgt, kennen die Lehrperson das Verhalten und das Können der Schülerinnen und Schüler im und am Wasser nicht. Geht eine Lehrperson mit einer Klasse nur einmal im Schuljahr Schwimmen, z.B. im Rahmen der Schulreise, einer Exkursion oder in einem Schullager, dürfen nicht mehr als 12 Schülerinnen und Schüler pro brevetierte Person gleichzeitig im Wasser sein. Das Baden und Schwimmen in unbekannten Gewässern bedingt ein umfassendes Rekognoszieren der Badestelle. Ansonsten gelten auch hier die oben beschriebenen Punkte.
Sicherheit als thematischer Schwerpunkt im Unterricht
Die Sicherheitsförderung im Schwimmunterricht ist Teil des Ausbilungsauftrags der Lehrperson. Schulkinder in der Schweiz sollen grundlegende “Wasserkompetenzen” erwerben. Dazu gehört auch, sich nach einem (unerwarteten) Sturz ins Wasser selber retten zu können.
Im Lehrplan 21 werden für die Primarstufe dazu folgende Kompetenzstufen beschrieben:
Die Schülerinnen und Schüler …
– können Gefahrensituationen erkennen und die Baderegeln unter Aufsicht einhalten (z.B. Wassertiefe einschätzen. – können sich in Gefahrensituationen realistisch einschätzen und diese vermeiden. – können die Bade- und Tauchregeln einhalten (z.B. tauche nie alleine). – können in Gefahrensituationen verantwortungsbewusst handeln. – erkennen, wenn eine Person in einer Notlage ist und können Alarm auslösen. |
In den Unterrichtsunterlagen des BfU zum Wassersicherheits-Check finden sich viele Informationen und Unterrichtsanregungen.
Wasser-Sicherheits-Check bfu: www.bfu.ch
Die SLRG hat Unterrichtsbroschüren entwickelt, welche für den Einsatz in den Schule konzipiert sind:
BfU: Water-Safety-Kartenset. Karten für mehr Sicherheit beim Unterrichten im, am und auf dem Wasser. 2013. www.bfu.ch.
DVS: Schwimmunterricht und Baden. Merkblatt. 2011: www.volksschulbildung.lu.ch
LCH-Merkblatt: Verantwortlichkeit und Haftpflicht der Lehrpersonen. www.lch.ch