Teil 3: Schwimmarten

Der Erwerb von Schwimmarten ist erforderlich, um sicher und über längere Distanz schwimmen zu können. Der Lehrplan 21 sieht den hier kursiv markierten Grundanspruch und folgende weitere Kompetenzstufen für den zweiten Zyklus der Primarstufe vor:

Schülerinnen und Schüler…

–       können in frei gewählter Technik 50m schwimmen (Wassersicherheits-Check)

–       können die Kernbewegungen˚ (Körperbewegung, Armzug, Beinschlag, Atmung) beim Rücken- und Brustcrawl anwenden.

–       können die Kernbewegungen˚ beim Brustgleichschlag anwenden.

–       können wichtige Merkmale je einer Wechselschlag- und Gleichschlagtechnik nennen und auf einer Strecke von 50m anwenden.

˚Kernbewegungen ≙ Antriebsaktionen

Als erste Schwimmarten lernen die Kinder in der Regel zuerst die einfacheren Schwimmstile Kraul und Rücken, da diese im Gegensatz zum Brustschwimmen und zum Delfin dem natürlichen Fortbewegungsmuster näher kommen und koordinativ simplere Bewegungsabläufe aufweisen. Rücken ist insofern am leichtesten zu erwerben, weil das Gesicht nicht im Wasser ist und somit nicht gegen den Wasserdruck ausgeatmet werden muss.

 

Der Teil 3 «Schwimmarten» ist in folgende drei Kapitel gegliedert:

 

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