Mit der Einführung des Lehrplans 21 wurde der Schwimmunterricht im Kanton Luzern obligatorisch. Die Schule soll allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, Bewegungserfahrungen im Wasser zu sammeln und das Schwimmen zu erlernen, so lautet die Vorgabe der kantonalen Stelle. Doch wie soll dies umgesetzt werden? Über welche Kompetenzen sollen die Kinder verfügen, um sich am und im Wasser sicher zu bewegen und sicher zu verhalten? Was bedeutet dies für die Lehrperson?
Die Aufgabe ist ausserordentlich komplex: Im oft gut besuchten Schwimmbad mit einer schwimmerisch meist sehr heterogenen Klasse in Zusammenarbeit mit zusätzlichem Lehr- oder Aufsichtspersonal zu arbeiten, dies auch noch unter den Augen der Öffentlichkeit. Wie reagiere ich bei einem Zwischenfall? Ist es überhaupt möglich – zwischen «Wasserratten», „Gfröhrli“ und «Hasenherz» stehend – einen für alle lehrreichen, spannenden, interessanten, spielerischen Unterricht zu gestalten und dabei alle im Auge behalten?
In diesem Skript werden verschiedene Aspekte des Schwimmunterrichts beleuchtet. Im ersten Teil werden übergreifende Fragen geklärt:
Was sind die Inhalte des Kompetenzbereichs „Bewegen im Wasser“? Welche Vorgaben macht der Kanton Luzern zum Schwimmunterricht? Wie muss sich die Lehrperson vorbereiten und den Unterricht durchführen, damit die Sicherheit aller Lernenden bestmöglich gewährleistet ist? Wie begegnet sie möglichen Wasserängsten von Lernenden?
Die Konzeption des Schwimmunterrichts baut wie das Lernen in anderen Sportarten auf dem pädamotorischen Handlungsmodell auf, vergl. auch Skript BS02.1, Bewegen an Geräten. Die kompetenzbereichspezifische Auslegung zum Schwimmen lernen wird im Hauptteil dieses Skrips dargelegt.
Das Spielen im Wasser, das Wasserspringen und das Tauchen sind weitere Schwimmsportbereiche, die allerdings weniger ausführlich besprochen werden.
Abschliessend sind einige Lehrmittelempfehlungen aufgeführt.